AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Vermietung von Transportern
Stand: 18.03.2024 bis heute
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Transporter to Go (im Folgenden Stefanie Szlezak) und den Mietern (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung von Transportern.
2. Vertragsabschluss
B2C: Der Mieter verpflichtet sich, bei Abschluss des Mietvertrags folgende Dokumente vorzulegen: Identitätsnachweis, Führerscheinkopie und Adresse.
B2B: Der Mieter verpflichtet sich, folgende Dokumente zur Verfügung zu stellen: Handelsregisterauszug, Steuernummer, Identitätsnachweis der vertretungsberechtigten Person, Bonitätsnachweis usw.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter darüber zu informieren, ob der Mieter privat oder gewerblich das Kraftfahrzeug anmieten möchte. Der Mieter übernimmt die Haftung.
Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Mietanfrage durch den Vermieter zustande. Der Mieter verpflichtet sich, alle angegebenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit während der Mietdauer mit einer Frist von (z.B. 24 Stunden) schriftlich zu kündigen, wenn der Mieter gegen die Vertragsbedingungen verstößt oder unvorhersehbare Umstände eintreten, die eine Weitervermietung unmöglich machen. Im Falle einer Kündigung durch den Vermieter erhält der Mieter eine Rückerstattung für nicht genutzte Miettage.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Reservierung und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Eine Verlängerung der Mietdauer ist jeder Zeit möglich, jedoch ist der Mieter verpflichtet, bei absehbarer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer, dies spätestens 30 Minuten vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer schriftlich mittels (SMS, E-Mail oder WhatsApp) dem Vermieter bekannt zu geben und so um eine Verlängerung des Mietvertrages ansuchen.
4. Mietzins und Zahlung
Der Mietzins wird im Mietvertrag festgelegt und ist bei Übergabe oder bei der Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Der Mieter hat zudem eine vereinbarte Kaution zu hinterlegen, die nach Rückgabe des Fahrzeugs, abzüglich etwaiger Schäden, erstattet wird.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungsart: Die Zahlung kann per Banküberweisung oder in bar erfolgen.
Zahlungsfrist: Die gesamte Mietsumme ist sofort fällig ab der Rückgabe des Kraftfahrzeuges.
Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung ist erforderlich bei einer Buchung von mindestens 3 Tagen. Sprich die vereinbarte Kaution und 3 Tagesmieten von 165 EUR (300 km frei) ohne Verrechnung der weiteren gefahrenen Kilometern.
Kaution: Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Kaution vor Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung auf Schäden zurückerstattet.
Rechtsgebühr: Bei Mietverträgen, deren Gesamtbetrag 150 Euro brutto übersteigt, fällt eine Rechtsgebühr in Höhe von 1 % des gesamten Mietpreises an. Diese Gebühr wird dem Mieter zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist ans Finanzamt abzuführen.
- Zahlungsfälligkeit: Die Rechtsgebühr ist zusammen mit der Mietzahlung fällig und wird in der Mietrechnung separat ausgewiesen.
- Änderungen: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Regelungen zur Rechtsgebühr bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Änderungen werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt.
- Haftung: Der Vermieter haftet nicht für steuerliche Konsequenzen, die aus der Anwendung der Rechtsgebühr resultieren.
Zahlungsverzug:
- Beginn der Verzugszinsen: Die Verzugszinsen sind ab dem Tag nach Fälligkeit der Zahlung zu zahlen.
- Recht zur Geltendmachung weiterer Schäden: Der Vermieter behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Verzugs geltend zu machen.
- Verzugszinsen bei B2C: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. berechnet.
- Verzugszinsen bei B2B: Bei Zahlungsverzug des Mieters werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 BGB fällig.
Rechnungsstellung: Der Mieter erhält nach der Zahlung eine schriftliche Zahlungsbestätigung in Form eines Rechnungsbeleg.
Erste Mahnung: Sollte die Zahlung nicht sofort eingegangen sein, wird nach 7 Tage (inklusive Wochenende) eine erste Mahnung versendet.
Zweite Mahnung: Nach Erhalt der ersten Mahnung hat der Mieter weitere 7 Tage (inklusive Wochenende) Zeit, um die ausstehende Zahlung zu leisten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Letzte Mahnung: Nach Erhalt der zweiten Mahnung hat der Mieter weitere 7 Tage (inklusive Wochenende) Zeit, um die ausstehende Zahlung zu leisten, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mahnspesen bei B2C: Sollte der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geraten, ist der Vermieter berechtigt, Mahnspesen zu erheben.
- Bei der ersten Mahnung: 10 EUR erhoben.
- Bei der zweiten Mahnung: 15 EUR fällig.
- Bei der letzten Mahnung: 15 EUR verrechnet.
Mahnspesen bei B2B:
- Bei der ersten Mahnung: 20 EUR erhoben.
- Bei der zweiten Mahnung: 30 EUR fällig.
- Bei der letzten Mahnung: 50 EUR verrechnet.
Zusätzliche Kosten:
Sollten zusätzliche Kosten durch die Inanspruchnahme rechtlicher Schritte (z.B. Inkasso, Gerichtskosten) entstehen, hat der Mieter diese ebenfalls zu tragen.
Fälligkeit der Mahnspesen:
Mahnspesen sind zusammen mit der ausstehenden Mietzahlung fällig.
Schriftform:
Änderungen der Mahnspesenregelung bedürfen der Schriftform.
Ratenzahlungsvereinbarung
Zahlungsmodalitäten: Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsumme in Raten zu zahlen.
Höhe der Raten: Die Mietsumme von Gesamtbetrag ein Betrag von EUR pro Rate aufgeteilt.
Zinssatz: 6% pro Jahr, 0,5% pro Monat
Laufzeit: maximal bis zu 24 Monate
Zahlungstermine:
- Die erste Rate ist bis spätestens vereinbartes Datum fällig.
- Die weiteren Raten sind jeweils bis spätestens vereinbartes Datum fällig, wobei der Mieter in jedem Fall (Intervall, z.B. monatlich) zahlen muss.
Verzugsregelung:
- Bei verspäteter Zahlung einer Rate hat der Mieter eine Nachfrist von 7 Tagen (inklusive Wochenende).
- Sollte die Zahlung nach Ablauf dieser Frist nicht eingegangen sein, wird die gesamte Restforderung sofort fällig.
Kaution:
- Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Kaution zu zahlen, die nicht mit den Ratenzahlungen verrechnet werden kann.
Schriftform:
- Änderungen der Ratenzahlungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
Rechnungen gelten als bezahlt, wenn ein Rechnungsbeleg vom Vermieter ausgestellt wurde.
5. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag genannten Person genutzt werden. Ausschließlich Unternehmen sind berechtig, das Fahrzeug ihren Mitarbeitern als Dritten zu überlassen. Die Haftung dafür übernimmt der Mieter des Fahrzeuges. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sachgemäß zu behandeln und die geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
6. Versicherung
Das Kraftfahrzeug ist Haftpflicht/ Teilkasko/ Vollkasko versichert. Der Mieter haftet für Schäden, die über die Versicherung hinausgehen, sowie für Selbstbeteiligungen in Höhe von 500 EUR im Schadensfall. Nur mit Zustimmung des Vermieters wird die Versicherung in Betracht gezogen.
Insassenunfallversicherung
Empfehlung zur Versicherung: Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Insassenunfallversicherung empfehlenswert ist, um die Insassen des Mietfahrzeugs im Falle eines Unfalls abzusichern.
Eigenverantwortung: Der Mieter ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass alle Insassen über eine ausreichende Versicherungsschutz verfügen. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die Insassen im Rahmen der Nutzung des Mietfahrzeugs erleiden, sofern keine Insassenunfallversicherung besteht.
Haftungsausschluss: Im Falle eines Unfalls ohne bestehende Insassenunfallversicherung sind die Insassen selbst für alle entstehenden Kosten, einschließlich medizinischer Behandlungen und Schadensersatzansprüche, verantwortlich.
7. Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde. Der Mieter hat das Fahrzeug rechtzeitig vor Ablauf der Mietdauer zurückzugeben.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrags entstehen.
Schäden und Rückgabe des Fahrzeugs
-
Übergabe und Rückgabe: Das Fahrzeug wird in einem fahrbereiten Zustand übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf sichtbare Schäden zu überprüfen und eventuelle Mängel schriftlich zu dokumentieren.
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Spätere Schadensfeststellung:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Schäden, die erst nach der Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt werden, dem Mieter in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht durch normale Abnutzung oder Verschleiß verursacht wurden. Der Mieter wird unverzüglich über die Feststellung eines Schadens informiert und erhält eine detaillierte Aufstellung der Kosten.
- Nachweis der Schäden: Der Vermieter verpflichtet sich, die festgestellten Schäden mit entsprechenden Belegen (z.B. Fotos, Reparaturkostenvoranschläge) nachzuweisen.
- Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind und nicht bei Rückgabe dokumentiert wurden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass diese Schäden nicht durch ihn verursacht wurden.
Reparaturen und Schäden
- Der Vermieter entscheidet über die Notwendigkeit und Art der durchzuführenden Reparaturen am Fahrzeug.
- Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Reparaturen in einer von ihm gewählten Werkstatt durchführen zu lassen. Der Mieter darf auf keinen Fall mit dem Fahrzeug selbst in eine Werkstatt fahren, sonst haftet der Mieter für Veränderungen am Fahrzeug.
- Die Kosten für notwendige Reparaturen, die durch unsachgemäße Nutzung oder Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, verursacht wurden, trägt der Mieter.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Reparaturkosten direkt beim Vermieter zu begleichen. Es fallen ebenfalls zusätzliche Aufwandskosten wegen der Besuche in der Werkstatt von 25 EUR an.
9. Reservierung und Stornierung
Eine Stornierung der Reservierung ist bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Bei späteren Stornierungen behält sich der Vermieter das Recht vor, alle reservierten Tage in Rechnung zu stellen. Pro Miettag (24 Stunden) werden 100 EUR verrechnet.
Buchungsbestätigung
- Nach Abschluss der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per SMS.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Buchung durch eine Antwort auf die SMS zu bestätigen. Dies erfolgt durch das Senden seiner persönlichen Daten und der Nachricht „Ich bestätige die angegebenen Buchungsdetails“.
- Der Mieter kann bis zu 30 Tage vorher ein Fahrzeug reservieren, aber dadurch wird eine Vorauszahlung erhoben. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden auf die Buchungsbestätigung reagieren, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
10. Datenschutz
Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln und nur im Rahmen der Mietabwicklung zu verwenden.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Bezirksgericht Gänserndorf, Marchfelder Platz 3, 2230 Gänserndorf.
Die aktuellen AGBs gelten ebenfalls bei jedem Vertragsabschluss.
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